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Neuer Impfstoff gegen Lungenentzündung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung (Lungenentzündung) überarbeitet. Ab sofort gibt es den neuen 20-valenten Impfstoff Apexxnar bei uns in der Praxis, dieser ersetzt den bisherigen Impfstoff Pneumovax 23.

Für wen:
– alle Personen über 60 Jahre
– alle Personen ab 18 Jahren mit beruflichen Tätigkeiten, wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauch, einschließlich metalloxidischem Schweißrauch führen
– alle Personen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen (Immundefekte, chronische Erkrankungen, Anatomische Besonderheiten

Bereits geimpfte Pneumokokken-Patienten:
– 2x geimpfte erhalten eine Auffrischimpfung im Mindestabstand von 6 Jahren
– 1x geimpfte erhalten eine Auffrischimpfung nach 1 Jahr

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Neues Ärzteteam

Ende Dezember scheidet unser langjähriger Mitarbeiter Attila Fek aus unserem Praxisteam aus. Wir bedanken uns bei Ihm für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen unserem Kollegen für seine Zukunft alles Gute.

Ab 1. Januar heißen wir Dr. med. Michael Sturm als neuen Teilhaber in unserer Praxis herzlich Willkommen.
Nach seiner umfangreichen Ausbildung in Österreich, unter anderem auch als Assistenzarzt der Radiologie mit besonderem Schwerpunkt Ultraschall, freuen wir uns besonders, Ihnen ein erweitertes Angebot an Diagnostik bieten zu können.

Die Praxis Dr. Sturm wird ab 2024 von den Ärzten Dr. med. Jörg und Dr. med. Michael Sturm geführt.

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Unser neues Ultraschallgerät

Wir haben für Sie aufgerüstet und in ein neues, modernes Ultraschallgerät investiert. Dieses ermöglicht uns eine präzisere und detailliertere Bildgebung, um eine exakte Diagnosestellung zu gewährleisten. Durch unser neues Ultraschallgerät können wir nun auch neben der Schilddrüse und dem Bauch die Halsschlagader, Beingefäße und vieles mehr untersuchen.

Die Anschaffung dieses Ultraschallgeräts ist ein weiterer Schritt in unserem Bestreben, Ihnen die bestmögliche medizinische Versorgung zu bieten und auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben.

Wir laden Sie herzlich ein, einen Termin zu vereinbaren

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Organspendeausweis – ab JETZT in der Praxis erhältlich

Organspende kann Leben retten. Jeden Tag warten unzählige Menschen auf der ganzen Welt auf eine lebensrettende Organspende. Durch die Entscheidung, Organe zu spenden, können Sie dazu beitragen, das Leben anderer Menschen zu retten oder ihre Lebensqualität deutlich zu verbessern.

Ein Organspendeausweis ist der offizielle Nachweis dafür, dass Sie im Falle Ihres Todes bereit sind, Ihre Organe zu spenden. Nahezu jeder Mensch kommt als potentieller Organspender in Betracht kommt, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Selbst wenn bestimmte Organe aufgrund von Krankheiten oder Alter nicht mehr verwendet werden können, können andere Organe und Gewebe dennoch lebensrettend sein.

Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Organspende nicht nur Leben retten kann, sondern auch Angehörigen Trost und Hoffnung geben kann. Im Falle Ihres Todes müssen sich Ihre Lieben nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob Sie einer Organspende zugestimmt haben oder nicht. Indem Sie Ihren Willen im Voraus festlegen, nehmen Sie Ihren Angehörigen diese schwierige Entscheidung ab.

Es ist eine kleine und einfache Handlung, die jedoch große Auswirkungen haben kann.

Gemeinsam können wir die Warteliste für Organspenden verkürzen und vielen Menschen eine zweite Chance im Leben geben!

Sprechen Sie uns einfach in der Praxis darauf an und wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen einen Organspendeausweis aus.

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Das e- Rezept

Ab 01.01.2024 ist das e-Rezept verpflichtend für alle gesetzlich versicherten Patienten und ersetzt das rote Kassenrezept. Das e-Rezept kann über die neue, elektronische Gesundheitskarte, die „E-Rezepte-APP“ (mit vorheriger Anmeldung) oder über einen Papierausdruck mit QR-Code in der Apotheke eingelöst werden.

Hilfsmittelrezepte, Privatrezepte und BTM-Rezepte bleiben vorerst in der bisherigen Papierform.

Die Voraussetzung ist aber immer, dass die Versichertenkarte im jeweiligen Quartal bei uns in der Praxis bereits eingelesen wurde. Neue Patienten, deren Versichertenkarte noch nicht in der Praxis hinterlegt ist, oder bekannte Patienten, die im betreffenden Quartal noch nicht in unserer Praxis waren, können keine Verordnungen per e-Rezept erhalten.